30.01.2025 - 5.1 Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Lag bereits vor.Die Empfehlung des Bauausschusses wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Hierzu sprechen Herr Gebert für den Beirat für Senior:innen, BM Dr. Brock, BM Stolzenberg, BM Wisotzki und BM Dr. Brock erneut.
Herr Gebert hatte im Bauausschuss den Änderungsantrag von AM Lange (VO/2023/12062-01-01) übernommen (s. Empfehlung des Bauausschusses unter Top 5.1.1).
Der Vorsitzende lässt somit über den Antrag in der geänderten Fassung abstimmen.
Beschluss in der geänderten Fassung:
„In allen Stadtteilen soll künftig die Quote des geförderten Wohnraumes bei Neubauten und
Modernisierungen mindestens 30% des umbauten Raumes betragen. Dabei sind Stadtteile mit einer geringen Quote von geförderten Wohnungen mit Priorität zu versehen.
Auf eine ausgewogene Mischung von gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist zu achten.
Aufgrund des Fehlens von kleineren 1-2 Zimmer Wohnungen auf dem heutigen Wohnungsmarkt sind insbesondere und vorrangig kleine Wohnungen zu bauen sowie Wohnraum für Wohngruppen – auch bei Modernisierungen – zu konzipieren.
Die Beschlussvorlage VO/2019/07446 - Kurswechsel in der Wohnungspolitik (Beschluss am 28.03.2019 in der 7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) wird unter Punkt 1g) wie folgt geändert:
In allen Stadtteilen soll künftig bei der Erstellung neuer Bebauungspläne die Quote des geförderten Wohnraums im 1., 2. und 3. Förderweg mindestens 40% der geplanten Geschossflächenzahl betragen. Dieser Anteil am Wohnungsbau soll stadtteilbezogen und stadtteilverträglich umgesetzt werden.
Darüber hinaus soll die öffentliche Förderung einer neubaugleichen Sanierung von Wohnungen und der Umwandlung von Räumen, die bislang nicht für Wohnzwecke genutzt wurden, durch die Hansestadt Lübeck nach Möglichkeit unterstützt werden, um für diese Wohnungen eine (erneute) Sozialbindung zu schaffen
