21.08.2018 - 9.2 Anfrage AM Zahn - Stromausfall 16. Mai 2018
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Zusätze:
- gemeinsame Beratung mit TOP 4.2.3
- Datum:
- Di., 21.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 3.031 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stromausfall in Lübeck
Am 16. Mai 2018 kam es in Lübeck zu einem 4stündigen Stromausfall. In dieser stromlosen Zeit wurde allen Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Hilfsorganisationen bewusst gemacht in welcher Abhängigkeit wir alle zu einer funktionierenden Stromversorgung stehen.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen kann nicht zur „Normalität“ zurückgekehrt werden. Nichts ist - wie es einmal war, die „schlimmsten Befürchtungen“ scheinen eingetreten zu sein. Deswegen ist es erforderlich, dass Erfahrende aufzuarbeiten und über adäquate Abhilfemaßnahmen nachzudenken bzw. diese schnellstmöglich zu realisieren.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Herrentunnel, ist es zutreffend,
- dass der Herrntunnel nicht mit einer Notstromversorgung ausgestattet ist?
- dieser bei Stromausfall (aus Brandschutzgründen) zu schließen ist?
- auch Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr u.a. diesen dann nicht
passieren dürfen und gezwungen sind, erhebliche Umwege zu fahren?
2. Polizei, ist es zutreffend,
- dass die Polizei über 20 Minuten ohne Digitalfunk war?
- dass die vorhandenen Notstromaggregate bei der Polizei nicht ansprangen?
3. Feuerwehr, ist es zutreffend,
- dass der Digitalfunk nicht funktionierte obwohl die Leitstelle der Feuerwehr
nicht mit der Leitstelle der Polizei vernetzt ist?
- dass die Feuerwehr Lübeck Kraftstoffprobleme hatte?
Die o.a. Fragen stehen exemplarisch für nur einige brisante Themenbereiche. Wir bitten um eine „schonungslose Analyse“ aus Sicht von Hilfsorganisationen, Stadtverwaltung und der Polizei zu der Thematik und um die Darstellung getroffener Lösungsansätze.
Gemeinsame Beratung mit TOP 4.2.3 (siehe TOP 4.2.3).
