16.04.2018 - 5.3.2 Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 16.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 5.061 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH / FH und um den Hauptbahnhof
Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber zu berichten, wie in den Wohnstraßen im Umfeld von UKSH, Universität und Fachhochschule (in den Wohngebieten um die Ratzeburger Allee, dem Mönkhofer Weg, in Richtung Hochschulstadtteil und im Hochschulstadtteil) sowie im Umfeld des Hauptbahnhofs ein Anwohner*innenparkrecht oder eine anwohnerfreundliche Parkraumbewirtschaftung eingerichtet und die Einhaltung konsequent überwacht werden kann. Zudem soll berichtet werden, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Anwohner*innen und die dortigen „Fremdparker*innen“ hätten und welche Kosten entstünden. Die Verantwortlichen des UKSH, der Universität und der Fachhochschule sind mit einzubinden.
Begründung:
Der Parkdruck im Umfeld zentraler Einrichtungen nimmt in den letzten Jahren stetig zu. Dies bekommen insbesondere die Bewohner*innen in den umliegenden Wohnstraßen zu spüren. Vielfach ähnelt dort die Situation des ruhenden Kfz-Verkehrs der bekannten Konfliktsituation in der historischen Altstadt
Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 5.3.1 und 5.3.3 sowie 5.3.13 zusammen behandelt.
Die Diskussion ist unter dem TOP 5.3.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Herr Quirder sagt zu, den letzten Satz im ersten Absatz des Antrages der GAL-Fraktion („Bei festgestellten Verstößen gegen die StVO, die die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen gefährden oder ihre Mobilität wesentlich beeinträchtigen, ist die Ordnung herzustellen.“) unter TOP 5.3.1 im diesem Antrag (TOP 5.3.2) zu übernehmen.
Der Vorsitzende lässt über den ergänzen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ergänzten Antrag: 13 Stimmen
Gegen den ergänzten Antrag: 2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag mit der Ergänzung zu übernehmen.
