20.02.2018 - 6.2 Bildung von Jugend- und Kinderabteilungen inner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag:
- Innerhalb der nachstehend aufgeführten Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck werden Kinderabteilungen gebildet:
Büssau Kronsforde Schlutup
Dänischburg Krummesse Schönböcken
Dummersdorf Kücknitz Siems
Genin Moisling Travemünde
Groß Steinrade Moorgarten Vorwerk
Innenstadt Niendorf Wulfsdorf-Vorrade
Israelsdorf Padelügge-Buntekuh
Ivendorf Priwall
- Innerhalb der nachstehend aufgeführten Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck werden Jugendabteilungen gebildet:
Kronsforde Schönböcken Siems
Groß Steinrade Moorgarten Innenstadt
Niendorf
Herr Müller merkt an, dass der Beschlussvorschlag einen Zwang zur Bildung von Kinderabteilungen suggeriere. Besser sollte es heißen: „können…gebildet werden“.
Herr Neumann stimmt dem zu. Die Formulierung sei nicht korrekt gewählt worden.
Herr Mauritz ergänzt, dass die Formulierung im Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG), auf welches sich die Vorlage bezieht, „können…gebildet werden“ sei.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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265 kB
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2
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(wie Dokument)
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390 kB
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