08.05.2017 - 5.1 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 08.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eine Frage von Herrn Haider nach der Höhe des Zinssatzes bei Ratenzahlung beantwortet Herr Strätz. Eine bestehende Geschäftsanweisung der HL schreibt die Höhe der Zinsen in Fällen von Niederschlagungen, Ratenzahlungen etc. entsprechend vor.
Zur Anzahl der Parzellen sprechen Herr Krause und Herr Strätz. Es handelt sich um rund 40 Parzellen. In etwa ein Drittel dieser Parzellen können zu den großen Grundstücken gezählt werden.
Frau Jansen hinterfragt, warum die HL die Kosten nicht selbst übernimmt. Herr Schindler und Herr Strätz verweisen hierzu auf die Stellung der HL als Vermieter der Grundstücke. Die Gebäude gehören den Mietern selbst, daher sind diese auch für die Entwässerung zuständig. Derzeit fallen für die Mieter auch schon Kosten für das Ablassen der Gruben an.
Zur Unterzeichnung der Verträge sprechen Herr Reinhardt und Herr Senator Schindler. Die letztmalige Fristverlängerung der Unteren Wasserbehörde macht eine Fertigstellung der Baumaßnahme bis Ende Oktober zwingend erforderlich. Eine Unterzeichnung der Verträge vor Beginn der Bautätigkeiten ist auch zeitlichen Gründen nicht mehr zu realisieren.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsjahr 2017 werden beim Produktsachkonto 111020.999.7852000 Grundstücksmanagement – Tiefbaumaßnahmen – 1.400.000 EUR zur Deckung der Herstellungskosten der Schmutzwasserentwässerungsleitung auf der Herreninsel überplanmäßig gemäß § 95d GO S-H bewilligt.
Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 1.400.000 EUR.
