ALLRIS - Auszug

16.03.2017 - 5.1 Kooperationsvereinbarungen zwischen Gemeinschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die gemäß § 43 Absatz 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und beruflichen Gymnasien können ab dem Schuljahr 2017/18 (folglich mit Wirkung ab 01.08.2017) auch rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.

 

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Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig gemäß Beschlussvorschlag

zu beschließen.