21.02.2017 - 4.4.4 Baumpflege Untertrave - Austauschantrag - Überw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.4
- Zusätze:
- Dieser Antrag ersetzt den mit der Einladung versandten Antrag VO/2017/04590.
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 3.031 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.12.1 mit VO Nr. 4562 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Bauausschuss (federführend) überwiesen:
Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
Baumpflege Untertrave
- Im nächsten Umweltausschuss soll berichtet werden, welche Pflegemaßnahmen für den Erhalt und die Vitalisierung der 48 Winterlinden an der Untertrave notwendig sind. Auch soll berichtet werden, wann geplant ist, diese Maßnahmen durchzuführen.
- Bei der Planung und Durchführung dieser und weiterer Maßnahmen sollen VertreterInnen des Aktionsbündnis „LÜBECKS LINDEN LEBEN LASSEN“ in einer Arbeitsgruppe einbezogen werden.
- Es soll jährlich darauf hingewiesen und eingehalten werden, dass der Einsatz auftauender Mittel auch im Bereich der Untertrave verboten ist.
- Die Pflege- und Vitalisierungsmaßnahmen werden nicht durch eine Firma für Baumpflege durchgeführt, deren Gesellschafter oder Geschäftsführer in der Thematik um die Linden vorgefasst sind.
Herr Schubert beantragt die punktweise Abstimmung, was der Ausschuss einstimmig beschließt.
zu 1. Der Ausschuss spricht sich bei 4-Jastimmen, 10-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich gegen den Punkt aus und empfiehlt der Bürgerschaft, den Punkt abzulehnen.
zu 2.Der Ausschuss spricht sich bei 1-Jastimme, 12-Neinstimmen und 1-Stimmenthaltung
mehrheitlich gegen den Punkt aus und empfiehlt der Bürgerschaft, den Punkt abzulehnen.
zu 3.Der Ausschuss spricht sich bei 1-Jastimme, 13-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen
mehrheitlich gegen den Punkt aus und empfiehlt der Bürgerschaft, den Punkt abzulehnen.
zu 4.Der Ausschuss spricht sich bei 1-Jastimme, 13-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen
mehrheitlich gegen den Punkt aus und empfiehlt der Bürgerschaft, den Punkt abzulehnen.
