14.03.2016 - 5.2 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mo., 14.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.830 - Kurbetrieb Travemünde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kirchhoff erläutert dem Ausschuss kurz die wesentlichen Änderungen an der Satzung:
Verlängerung der Strandabschnitte Brodtener Ufer (bis Ende der Steinschüttung)
und Priwall (bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern)
Nutzungsänderung des neuen Strandabschnittes Brodtener Ufer (in seiner Gesamtheit Hundestrand, unterteilt in Hundefreilaufstrand und Hundestrand mit Anleinpflicht)
Herausnahme des Grünstrandes aus dem Geltungsbereich der Satzung
Nutzungsänderung für einen Teilabschnitt des Kurstrandes Travemünde
(abgabefreier Strand am Promenadensteg)
Eine Frage von Herrn Reinhardt nach der Nutzung von sogenannten Strandmuscheln beantwortet Herr Kirchhoff. In Travemünde sind Strandmuscheln auch weiterhin zulässig und nicht durch Regelungen in der Satzung eingeschränkt oder untersagt.
Herr Meier fragt nach den Zeiten für das Hundeverbot am Strand. Herr Kirchhoff äußert hierzu, dass Hunde vom 01. April bis 30. September nicht mitgeführt werden dürfen. Einzige Ausnahme sind die besonders gekennzeichneten Hundestrände auf Strand- und Priwallseite.
Zur Herausnahme des „Grünstrandes“ aus der Strandsatzung sprechen Herr Meier und Herr Kirchhoff. Die Nutzung unterliegt zukünftig den Regelungen der Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck. Für die Nutzung ergeben sich hieraus keine Veränderungen.
Weitere Wortmeldungen bestehen nicht, der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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