24.09.2015 - 5.8 ParteiPiraten: Ton- und Bildaufzeichnungen öffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Der Antrag wurde am 25.06.2015 zurückgestellt.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der PARTEI-PIRATEN-Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es sprechen BM Dedow und BM Lindenau. BM Lindenau beantragt punktweise Abstimmung des Antrags. Weiterhin schlägt BM Lindenau vor, im 3. Absatz den Antragstext dahingehend zu ergänzen, dass (in Abs. 3) nach dem Wort Bürgerschaftssitzungen und Ausschusssitzungen eingefügt wird.
BM Dedow übernimmt den Vorschlag von BM Lindenau.
Die Vorsitzende lässt punktweise über den Antrag in ergänzter Fassung abstimmen.
Beschluss:
1.)
„Wir nehmen Bezug auf das Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene (Drs. 18/1040). https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1000/drucksache-18-1040.pdf und beantragen, die Hauptsatzung der Stadt Lübeck um folgenden Passus zu ergänzen: Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen sind zulässig.“
2.)
Weiterhin möge die Bürgerschaft beschließen:
„Die Bürgerschaft spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass künftig deren Sitzungen und die der Ausschüsse live im Internet übertragen werden und zeitversetzt, innerhalb einer Woche, dort mindestens bis zur nächsten Sitzung abrufbar gemacht werden.
3.)
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen und Bereitstellung des öffentlichen Teils von Bürgerschaftssitzungen im Internet zu prüfen; die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen zu prüfen; auf der Grundlage der Prüfergebnisse einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Übertragung und Bereitstellung von Bürgerschaftssitzungen im Internet zu erarbeiten und dem Hauptausschuss der Bürgerschaft zeitnah vorzulegen.“
