02.06.2015 - 8.1 Mehr Sozialwohnungen für Lübeck und Schleswig-H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Zurückgestellt am 04.11.2014.
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 04.11.2014 „bis zum Sommer 2015“ vertagt.
Frau Jansen erklärt auf Nachfrage, dass sie den Antrag im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Senator Schindler in der o.a. Sitzung am 04.11.2014 nicht aufrechterhalten wolle.
Antrag:
Die Bürgerschaft stellt fest, dass sich mit dem Wegfall der Belegungsbindung für landesweit
15.000 Sozialwohnungen zum 30.06.2014 die Situation auf dem Wohnungsmarkt für
Haushalte mit geringen Einkommen dramatisch verschlechtert. Besonders betroffen sind
Gebiete mit Mangel an preiswertem Wohnraum, wie das Hamburger Umland, die kreisfreien
Städte Kiel und Lübeck sowie einzelne Bädergemeinden.
Die Lübecker Bürgerschaft fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, ihre
Bemühungen bei der Schaffung preiswerter Mietwohnungen zu intensivieren, ihre
Förderpolitik dahingehend auszurichten und mit einer langfristigen Strategie den sukzessiven
Wiederaufbau eines größeren Sozialwohnungsbestandes einzuleiten.
- Dazu sollen weitere Landesmittel bereitgestellt werden.
- Das Zweckvermögen Wohnungsbau soll wieder gänzlich für die Wohnraumförderung
Verwendung finden. Aus dem Zweckvermögen abgezweigte Mittel, wie jene für die
Krankenhaussanierung, sollen zukünftig wieder aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.
- Die derzeit von der Landesregierung praktizierte Eigenheimförderung soll in den genannten
Gebieten zu Gunsten des Mietwohnungsbaus umgeschichtet werden.
Der Bürgermeister und die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsstadt Lübeck in den
Gremien von Städtebund und Städtetag werden aufgefordert, sich mit der Landesregierung
über zielführende Beiträge der Kommunen zu dieser Strategie zu verständigen.
Begründung:
Mit dem am 01.07.2009 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) ist die
Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein völlig neu geregelt worden. Die zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens gezahlte Kostenmiete wurde als "Basismiete" neu definiert und für fünf
Jahre festgeschrieben. Zusätzlich sind die öffentlich-rechtlichen Belegungsbindungen, die
Laufzeiten zwischen 45 und 70 Jahren beinhalteten, auf eine Laufzeit von maximal 35
Jahren verkürzt worden. Mit dem 30.06.2014 verlieren von den knapp 65.000 verbliebenen
Sozialwohnungen infolge der Gesetzesänderung gleich 15.000 ihre Belegungsbindungen.
Damit sinkt der Bestand besonders preiswerter Wohnungen auf unter 50.000 Einheiten.
Davon betroffen sind die Gebiete, die ohnehin schon unter Druck stehen, neben dem
Hamburger Umland, einigen touristisch stark nachgefragten Bädergemeinden besonders die
schleswig - holsteinischen Großstädte Lübeck und Kiel.
Um einen nennenswerten Dämpfungseffekt auf den Wohnungsmarkt auszuüben und
sicherzustellen, dass einkommensschwache Haushalte eine realistische Chance haben, eine
preiswerte Wohnung zu bekommen, müssten nach Berechnungen des Pestel-Institutes in
Hannover für Schleswig-Holstein 152.000 Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Die
derzeitige Versorgung mit preiswertem Wohnraum deckt somit nur ein Drittel des
festgestellten Bedarfs. Gleichzeitig nimmt die Zahl einkommensschwacher Haushalte
dramatisch zu. Prekäre Arbeitsverhältnisse, gebrochene Erwerbsbiografien, sinkende
Renten, eine zunehmende Altersarmut und die Zunahme von Singlehaushalten führen
unweigerlich zu einem Anstieg der relativen Wohnkostenbelastung, sodass ein steigender
Bedarf an Sozialwohnungen objektiv festzustellen ist.
