29.01.2015 - 5.2.1 Bündnis90/DIEGRÜNEN - Antrag zu TOP 5.2 DIE LIN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 29.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
BM Fürter gibt folgende Änderung zu Protokoll:
Vor einer endgültigen Entscheidung über die Teilnahme Lübecks an einer möglichen Olympiabewerbung Hamburgs soll hierüber ein Bürgerentscheid gemäß § 16g Abs. 1 Gemeindeordnung durchgeführt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Februar März-Sitzung der Bürgerschaft zu berichten und ein Konzept vorzulegen, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Angaben zur Anschlussverwendung von evtl. neu geschaffenen oder sanierten Sportanlagen
- Angaben zur Umweltverträglichkeit der Durchführung der Wettbewerbe und evtl. hiermit zusammenhängender Bauvorhaben
- Ein Finanzierungskonzept, das ohne Belastung für den städtischen Haushalt auskommt
- Schritte zur Information der Bürgerinnen und Bürger über das beabsichtigte Vorhaben
Nach Vorlage des vorgenannten Konzepts wird die Bürgerschaft in der Sitzung im Februar März die Durchführung des Bürgerentscheid formell beschließen.
Ferner gibt BM Fürter folgende Ergänzung zu Protokoll:
Der Bürgerentscheid ist nur dann durchzuführen, wenn Hamburg den Zuschlage erhält.
Beschluss:
Vor einer endgültigen Entscheidung über die Teilnahme Lübecks an einer möglichen Olympiabewerbung Hamburgs soll hierüber ein Bürgerentscheid gemäß § 16g Abs. 1 Gemeindeordnung durchgeführt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Februar-Sitzung der Bürgerschaft zu berichten und ein Konzept vorzulegen, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Angaben zur Anschlussverwendung von evtl. neu geschaffenen oder sanierten Sportanlagen
- Angaben zur Umweltverträglichkeit der Durchführung der Wettbewerbe und evtl. hiermit zusammenhängender Bauvorhaben
- Ein Finanzierungskonzept, das ohne Belastung für den städtischen Haushalt auskommt
- Schritte zur Information der Bürgerinnen und Bürger über das beabsichtigte Vorhaben
Nach Vorlage des vorgenannten Konzepts wird die Bürgerschaft in der Sitzung im Februar die Durchführung des Bürgerentscheid formell beschließen.
