ALLRIS - Auszug

10.02.2015 - 5.2 Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

                                         1.  Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40

 

2.               Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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              Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage