10.11.2014 - 13 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 10.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Beesel verliest die von AM Frau Schedel eingereichten fünf Fragen, die von AM Frau Schedel teilweise noch ergänzt werden.
Frage 1 – beschäftigt sich mit Ersatz- und Neubeschaffungen von Mobiliar und möglichen Fördermöglichkeiten im Bereich der Stadtbibliothek. Herr Hatscher antwortet, dass die erfragten Positionen mit jeweils 100,-- Euro in der Planung angesetzt sind, für den Fall, dass hier Spenden eingehen. Damit eine Verbuchung dann möglich ist, muss eine entsprechende Haushaltsstelle vorhanden sein.
Frage 2 – die Frage zum Zuschuss für das Europäische Hansemuseum beantwortet Frau Senatorin Borns. Sie erklärt, dass die Bürgerschaft den Zuschuss für das Europäische Hansemuseum auf 400.000,-- Euro begrenzt hat. Davon sind Personalkosten von städtischen MitarbeiterInnen abzusetzen, die zukünftig im Europäischen Hansemuseum Dienst leisten. Diese belaufen sich im ersten Jahr auf ca. 350.000,-- Euro.
Frage 3 – die Frage beschäftigt sich mit einer Reduzierung des Personals bei den Nordischen Filmtagen. Frau Kramm erläutert, dass die erfragte Minderung an Personalkosten durch die Altersteilzeit einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters entsteht. Dem gegenüber steht ein erhöhter Sachaufwand durch Werkverträge. Es handelt sich daher um keine Reduzierung, da weiterhin zwei Stellen zur Verfügung stehen.
Frage 4 – beschäftigt sich mit dem Produkt Kulturangebote. Ab 2015 erhöht sich die Anzahl der geförderten Kulturträger von 10 auf 15, hier möchte AM Frau Schedel wissen, was dies bedeutet. Frau Jakubczyk erklärt, dass die Kennzahl der geförderten Kulturangebote aus dem Kulturrabatt resultiert. Es kann hier mehr Werbung angeboten werden, wodurch keine Mehrkosten entstehen.
Frage 5 – beschäftigt sich mit dem Produkt Archäologie und Denkmalpflege, hier speziell die Denkmalpflege mit dem Schwerpunkt Weltkulturerbe und der Frage, worin der Schwerpunkt gesehen wird. Herr Prof. Dr. Gläser erklärt, dass die Schwerpunktsetzung der Arbeiten der städtischen Denkmalpflege das Weltkulturerbe Lübeck ist und hier insbesondere die Innenstadt. Dass soll durch die Beschreibung des Produkts zum Ausdruck gebracht werden.
Frau Senatorin Borns informiert den Ausschuss, dass die Neuorganisation der Musik- und Kongresshalle aus rechtlichen Gründen nicht zum 01.01.2015 umgesetzt werden kann. Daher befindet sich in der Nachmeldeliste zum Haushalt zur MUK ein Beitrag von 80.000,-- Euro für die MUK. Weiter weist Frau Senatorin Borns auf einen Zuschussbedarf des Theaters in Höhe von 650.000,-- Euro hin. Sie geht davon aus, dass aufgrund dessen noch Gespräche zwischen dem Theater und der Politik stattfinden werden. Sie macht auch noch einmal deutlich, dass es nicht sinnvoll ist, über einen gewissen Punkt hinaus weitere Einsparungen vorzunehmen. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass wohl 2017 ein geringerer Landeszuschuss folgen wird.
Der Ausschussvorsitzende Herr Stabe fragt nach weiteren Wortmeldungen. Dies ist nicht der Fall. Er schlägt vor die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzuleiten.
Beschluss:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -
beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als
Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800
| EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100
| EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von |
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| einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 670.501.100 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 706.522.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 72.783.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
106.235.600 |
EUR | ||
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festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500%
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
| 2015/ EUR | ||
1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 |
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| die Aufwendungen auf | 25.327.700 |
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| der Jahresverlust auf | 1.907.200 |
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.2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 |
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| die Ausgaben auf | 208.700 |
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3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | |
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4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | |
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5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 | |
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
4. Stellenplan
4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).
4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.
5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015
Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.
Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
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