08.09.2014 - 5.1 Neuaufstellung einer Werbeanlagensatzung gemäß ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- liegt bereits vor
- Datum:
- Mo., 08.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Koretzky vom Bereich Stadtplanung nimmt die vom Ausschuss erbetene Erläuterung der Vorlageninhalte anhand einer Präsentation (Anlage III) vor. Grundsätzlich schafft die Werbeanlagensatzung keine neuen Regelungen sondern macht die bestehenden Regelungen u. a. aus der Landesbauordnung nur verständlicher.
Frau Kempke begrüßt die Werbeanlagensatzung als Grundlage für einen schnellen Dialog mit der Verwaltung. Größere Konflikte sind auf Grundlage der bereits geltenden Vorschriften aus ihrer Sicht nicht zu befürchten.
Zu einer möglichen Einbindung der leer stehenden Objekte (komplett verklebte Schaufenster) sprechen Herr Fürter, Frau Kempke und Frau Koretzky.
Zur Durchsetzung der Werbeanlagensatzung sprechen Herr Fürter und Frau Koretzky. Für die Durchsetzung der Satzung müssen die Kontrollen entsprechend intensiviert werden.
Herr Krause regt zur Aufnahme Travemündes in die Satzung ggf. gesonderte Regelungen für die abweichende Gestaltung der bestehenden Hausfassaden an.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Werbeanlagensatzung gemäß Anlagen 2-4 die Öffentlichkeit und die betroffenen Interessensvertreter zu beteiligen.
2. Nach Auswertung der Beteiligungsergebnisse ist den politischen Gremien zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vorlage zum Beschluss der Satzung entgegenzubringen.
3. Auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Handbuchs zur Werbeanlagensatzung (Auszüge in Anlage 5) sind die Einführung und die Praxis der Anwendung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
4. Die Verwaltung soll gewährleisten und Vorsorge treffen, dass mit Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung ungenehmigte Anlagen im Geltungsbereich konsequent und systematisch aufgegriffen und gegebenenfalls zur Beseitigung angeordnet werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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61,1 kB
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2
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öffentlich
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68,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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864,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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32,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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382,2 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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