11.11.2013 - 9 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 11.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende Herr Stabe stellt die Frage nach dem Stiftungszweck.
Herr Prof. Dr. Gläser antwortet, dass der Zweck der Stiftung die Förderung der Denkmal-pflege in der Hansestadt Lübeck ist. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie die Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude.
Eine weitere Frage von AM Herr Sellerbeck nach dem Stiftungsvermögen beantwortet ebenfalls Herr Prof. Dr. Gläser und teilt mit, dass das Stiftungsvermögen aus einem Barvermögen in Höhe von 110.000,-- DM besteht. Darin enthalten sind ein Ausstattungsbetrag des Stifters von DM 10.000 sowie eine Zuwendung durch Dritte in
Höhe von DM 100.000.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.100,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.100,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
Im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.100,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
