23.06.2026 - 5.4 Neuorganisation der Wirtschaftsförderung Lübeck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben
- Beschluss:
- ungeändert empfohlen
Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft stimmt folgenden organisatorischen Veränderungen im Bereich der KWL GmbH und Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH zu:
- Die KWL GmbH erwirbt zum Nominalwert (Summe: 7.800,00 €) die von den Mitgesellschafterinnen Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Kreishandwerkerschaft Lübeck sowie VTG Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mbH gehaltenen Geschäftsanteile der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH. Die KWL wird damit Alleingesellschafterin der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH.
- Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH wird anschließend zum Bilanzstichtag 01.01.2026 auf die Muttergesellschaft KWL GmbH verschmolzen (§ 2 Ziff. 1 UmwG). Die KWL GmbH übernimmt mit der Verschmelzung die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH einschließlich der bestehenden Verträge/Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben der Höhe nach unverändert.
- Der Gesellschaftszweck der KWL GmbH wird gemäß Anlage 1 neu gefasst und erweitert um Aufgaben der Wirtschaftsförderung.
- Bei der KWL GmbH wird ein Rat für wirtschaftliche Entwicklung eingerichtet, der die Gesellschaft zu Bedürfnissen, Problemlagen und Lösungsvorschlägen im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Hansestadt Lübeck beraten soll.
- Die Zusammensetzung des Rates ergibt sich aus Anlage 2 zu dieser Vorlage. Der Bürgermeister als Vertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der KWL GmbH wird beauftragt, einen diesbezüglichen Gesellschafterbeschluss zu fassen. Die Geschäftsführung der KWL GmbH wird beauftragt, die genannten Institutionen zu bitten, je eine:n Vertreter:in in den Rat zu entsenden.
- Die KWL GmbH wird gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Anpassungen des Gesellschaftsvertrags der KWL GmbH zu veranlassen (Anlage 1) und die für die Umsetzung der Beschlusspunkte erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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347,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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