ALLRIS - Auszug

09.06.2026 - 6.1 Fraktion Linke & GAL: Verbindliche Schulungen z...

Beschluss:
geändert empfohlen
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Wortprotokoll

Gemeinsame Beratung von TOP 6.1 und 6.1.1.

 

AM Schulte-Ostermann spricht zu dem Antrag und greift die diesbezügliche Empfehlung des Jugendhilfeausschusses unter TOP 6.1.1 auf, den im selben Ausschuss gestellten Änderungsantrag 20/0099-01 als Material in die Verwaltung zu geben. Sie übernimmt diese Empfehlung und bittet den Hauptausschuss um Zustimmung.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Hauptausschuss der Bürgerschaft empfehlen solle, den durch den Änderungsantrag 20/0099-01 geänderten Antrag 20/0099 als Material in die Verwaltung zu geben.

 

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Antrag (geänderte Fassung zur Übergabe an die Verwaltung):

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schulungskonzept zur Anwendung des § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zu entwickeln und umzusetzen.
 

2. Die Schulungen richten sich sowohl an hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung als auch an ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse.
 

3. Ziel der Schulungen ist es insbesondere,

die rechtlichen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung zu vermitteln, die Abgrenzung beteiligungspflichtiger „Vorhaben" zu konkretisieren sowie geeignete Beteiligungsformate für die Verwaltung praxisnah und beispielhaft darzustellen.

 

4. Das Schulungskonzept ist so auszugestalten, dass eine Teilnahme für ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft zeit- und ortsunabhängig möglich ist. Hierfür sind digitale Teilnahmeformate vorzusehen, mindestens in Form einer Videokonferenz. Die Termine sind so zu organisieren, dass sie außerhalb üblicher Arbeitszeiten stattfinden.

Für hauptamtliche Mitarbeitende können – sofern dies aus Sicht der Verwaltung zielführend ist – auch Präsenzformate angeboten werden.

 

5. Der erste Schulungstermin ist spätestens für November 2026 zu terminieren.

 

6. Die Schulungen sind verpflichtend vorzusehen

für Mitglieder der Bürgerschaft sowiefür hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung in zuständigen Aufgabenbereichen.

 

7. Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten über den Stand der Umsetzung des Schulungskonzepts sowie den ersten Schulungstermin.

 

8. Beschlüsse, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden in Lübeck wirksam, wenn die nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgesehene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt ist.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schulungskonzept zur Anwendung des § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zu entwickeln und umzusetzen.

2. Die Schulung richtet sich sowohl an hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung als auch an ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse.

3. Ziel der Schulung ist es, die Kompetenz zur sicheren Einordnung notwendiger Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen nach § 47f GO zu vermitteln. Hierbei sollen  insbesondere folgende Inhalte berücksichtigt werden: die rechtlichen Voraussetzungen und der Anwendungsbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung, die Konkretisierung der Abgrenzung beteiligungspflichtiger „Vorhaben“ sowie die praxisnahe und beispielhafte Darstellung geeigneter Beteiligungsformate für die Verwaltung. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Schulung erfolgt durch die Verwaltung.

4. Bei der Ausgestaltung des Schulungskonzepts ist eine Teilnahme aller Gremienmitglieder in angemessenem Umfang zu gewährleisten. Dabei sollen die berechtigten Belange ehrenamtlicher Kommunalpolitiker*innen, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Vereinbarkeit mit Beruf und Care-Verpflichtungen, angemessen berücksichtigt werden. Eine digitale oder zeit- und ortsunabhängige Teilnahmeform ist für die ehrenamtliche Kommunalpolitik anzustreben, soweit dies mit vertretbarem organisatorischem Aufwand für die Verwaltung möglich ist. Als zumindest ortsunabhängiges Format kann hierfür beispielsweise eine Schulung per Videokonferenz in Betracht gezogen werden. Für die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Verwaltung ist eine Teilnahme im angemessenen Umfang nach Maßgabe der Verwaltung digital, hybrid oder analog zu ermöglichen.

5. Ein erster Schulungstermin soll möglichst bis November 2026 angeboten werden. Die konkrete Terminierung erfolgt durch die Verwaltung.

6. Die Schulung ist verpflichtend vorzusehen für Mitglieder der Bürgerschaft sowie für hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung in zuständigen Aufgabenbereichen.

7. Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten über den Stand der Umsetzung des Schulungskonzepts sowie über den ersten Schulungstermin.

8. Sofern bei Beschlüssen, die Kinder und Jugendliche betreffen, die nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgesehene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht oder nicht ausreichend erfolgt ist, ist diese Beteiligung unverzüglich nachzuholen. Das Ergebnis der nachgeholten Beteiligung ist den zuständigen Gremien vorzulegen. Soweit sich daraus wesentliche neue Gesichtspunkte ergeben, ist der Beschluss den zuständigen Gremien erneut zur Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis als Empfehlung für Bürgerschaft:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

00

Enthaltungen:

00