ALLRIS - Auszug

27.08.2026 - 9.2.2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu 122. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Antrag:

 

Unter 7.1 der textlichen Festsetzungen zum B-Plan wird " sowie Wärmepumpen" hinter "bis maximal 2 m
Höhe und 3 m Länge" verschoben.

Der Absatz würde dann wie folgt lauten:
 

7 Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze, Flächen für Gemeinschaftsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB, §§ 12 und 14 BauNVO)
7.1 In den Teilgebieten mit der Bezeichnung WA 1 und WA 4 sind Nebenanlagen im Sinne
des § 14 Abs. 1 BauNVO mit einer Höhe von über 1,2 m auf den straßenseitigen Grund-
stücksflächen in einer Tiefe von 5,0 m (gemessen ab Straßenbegrenzungslinie) unzuläs-
sig. Im Teilgebiet WA 6 gilt dies in einer Tiefe von 3,0 m. Standplätze für Abfallbehälter
und Fahrradstellplätze (auch mit Überdachungen) bis maximal 2 m
Höhe und 3 m Länge *sowie Wärmepumpen* sind zulässig.
 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

42

Nein-Stimmen:

  0

Enthaltungen:

  4