20.04.2026 - 6.1.1 Antwort zur Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNI...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.1
- Sitzung:
-
48. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 20.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Bauausschuss am 03.02.2025 (VO/2025/13928):
Für die Innenstadt Lübeck gilt eine detaillierte Werbelagensatzung, am 30.06.2016 für die Altstadt der Hansestadt Lübeck, und für das innere Kurgebiet mit der Altstadt von Lübeck- Travemünde durch die Bürgerschaft beschlossen.
Allerdings scheint diese Werbeanlagensatzung nicht überall eingehalten zu werden.
So hat die BIRL in ihren 124. Bürgernachrichten vom Dezember 2024 (S. 23) verschiedene Fälle von Verstößen gegen die Werbeanlagensatzung aufgeführt.
Hiermit stelle ich folgende Fragen:
- Wie werden die Gewerbetreibenden in den zugeordneten Gebieten über die Werbeanlagensatzung informiert?
- Gibt es Beratung für die Gewerbetreibenden vor Antragstellung?
- Wie werden die Werbeanlagen kontrolliert und wie ist das Vorgehen bei festgestellten Verstößen?
- Sind die von der BIRL aufgezeigten Verstöße der Verwaltung bekannt und was wurde unternommen?
