26.05.2026 - 2.1 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
52. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.05.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
AM Fürter kommt auf seine Nachfrage unter TOP 3.2.1 der Sitzung vom 28.04.2026 zurück und weist darauf hin, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werden sollte. Er könne eine Antwort in der Niederschrift jedoch nicht finden und bittet deshalb um Aufklärung.
Senatorin Frank teilt mit, dass sie aus dem Fachbereichscontrolling des Fachbereichs 3 am 13.05.2026 die Mitteilung erhalten habe, dass die Anfrage erst damals im Fachbereich 3 eingegangen sei und dass die Antwort nun in Bearbeitung sei.
AM Fürter bittet darum, seine heutige Nachfrage als neue mündliche Anfrage zu verstehen. Diese könne auch außerhalb der Niederschrift beantwortet werden.
AM Dr. Flasbarth bittet darum, dass der Mitschnitt der Hauptausschusssitzung vom 28.04.2026 und derjenige der Bürgerschaftssitzung vom 30.04.2026 aus Gründen der Beweissicherung nicht gelöscht werden mögen.
AM Voht bittet den Bereich Recht um Aufklärung bzgl. des Widerspruchs zwischen der Einwilligung für eine Aufzeichnung der Sitzung zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift und der nun gewünschten Verwendung der Aufzeichnung zu Zwecken der Beweissicherung.
Herr Ziemann führt aus, dass der Antrag von AM Dr. Flasbarth darauf abziele, die Aufzeichnung länger aufzubewahren, als in der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft vorgesehen. Er erklärt, dass es in diesem Zusammenhang erforderlich sei, die Gründe für eine längere Aufbewahrung konkret darzulegen. Anschließend werde die Verwaltung über den Antrag entscheiden.
AM Dr. Flasbarth teilt mit, dass morgen eine schriftliche Begründung vorgelegt werde.
Infolge einer Wortmeldung des Bürgermeisters erläutert Herr Ziemann, dass für den Fall der längeren Aufbewahrung der Aufzeichnung einer Ausschusssitzung ein berechtigtes Interesse darzulegen sei. Die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft schließe die längere Aufbewahrung der Aufzeichnung einer Ausschusssitzung grundsätzlich aus, während für die Bürgerschaftssitzungen eine andere Regelung gelte.
AM Dr. Flasbarth betont erneut, dass am morgigen Tag eine Begründung für den Antrag vorgelegt werde.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nunmehr zwei Möglichkeiten bestünden: Es wird entweder die Vertagung der Genehmigung der Niederschrift beantragt oder infolge einer Genehmigung in der heutigen Sitzung wird die fragliche Aufzeichnung gelöscht.
AM Dr. Flasbarth beantragt die Vertagung der Genehmigung.
Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 05
Enthaltungen: 00
AM Petereit bittet darum, den angekündigten Antrag samt Begründung allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen, sobald er vorliege.
Der Vorsitzende bittet Herrn Ziemann darum, in der kommenden Sitzung zu dem Antrag sprechfähig zu sein.
Herr Ziemann weist abschließend grundsätzlich darauf hin, dass kommunale Gremien keine Ermittlungsbehörden seien. Eine Zuständigkeit bestehe für kommunale Selbstverwaltungsaufgaben, nicht aber für Ermittlungen oder Verfahren, die geführt werden könnten. Dieser Aspekt werde auch bei der Beurteilung des Antrages eine Rolle spielen.
