26.02.2026 - 7.2 Bericht zum interfraktionellen Antrag: Weiterbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 26.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Hierzu sprechen BM Akyurt, BM Dr. Flasbarth. BM Dr. Flasbarth gibt zu Protokoll:
Wortprotokoll:
In diesem Bericht gibt sich die Verwaltung das Mandat, stiftungszweckkonforme Nutzungen zu untersuchen. Im Hauptausschuss hat die Verwaltung darüber geredet, dass man den Stiftungszweck doch auch anpassen könnte. Untersuchungen nicht stiftungszweckkonformer Nutzungen, wie schon öfter vorgeschlagen wurden - wir könnten da ein Museum machen, wir könnten da Eigentumswohnungen machen - sind von diesem Auftrag nicht abgedeckt. Eine Untersuchung solcher Nutzungskonzepte wäre aus meiner Sicht auch wirklich nicht das, was wir jetzt brauchen um gemeinsam vorzugehen und darum möchte ich gerne zu Protokoll geben, dass wir dies ablehnen und freue mich, wenn wir diese Zahlen und Fakten auf dem Tisch haben und auf dieser Basis entscheiden können.
Weiterhin sprechen BM Prüß, BM Müller, BM Voht, BM Stolzenberg, BM Dr.Flasbarth erneut, weiterhin spricht Herr Böhm vom Beirat für Senior:innen.
Im Hauptausschuss wurde zum gleichlautenden Antrag wie unter TOP 7.2.1 eine geänderte und ergänze Empfehlung abgegeben. Der Vorsitzende lässt auf Antrag aus dem Gremium über die geänderte und ergänzte Empfehlung abstimmen (s. TOP 7.2.1).
Beschluss:
Interfraktioneller Antrag zur Bürgerschaftsbeschlussfassung:
1. Das Alten- und Pflegeheim (APH) im Heiligen-Geist-Hospital (HGH) wird weiterhin
dauerhaft (mindestens 40 Jahre) von den Senioreneinrichtungen der Hansestadt Lübeck betrieben.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt
aufgrund der Grundlage der für das HGH erteilten Baugenehmigung vom 04.03.2021 unverzüglich mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu beginnen und rechtzeitig vor Ablauf der Baugenehmigung den Baubeginn der zuständigen Behörde anzuzeigen;
alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um den Weiterbetrieb des APH sicherzustellen, insbesondere bei ergangener Nutzungsuntersagung;
den Aufnahmestopp unverzüglich aufzuheben und eine Mindestzahl von 60 Plätzen sicher zu stellen;
die unterbrochenen und wieder aufgenommenen Planungen – das HGH für die nächsten 40 Jahre, sachgerecht zu sanieren – dauerhaft führen;
der Bürgerschaft ein Konzept für abschnittsweise Sanierung im laufenden Betrieb vorzulegen;
den jeweiligen Sachstand der >Bürgerschaft vierteljährlich – in Eilfällen unverzüglich mitzuteilen
