29.01.2026 - 9.11 Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl/Leegerwall - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Zusätze:
- Empfehlung im Bauausschuss am 19.1.2026 geändert zu beschließen.Der Hauptausschuss hat empfohlen, in der Fassung des Bauausschusses zu beschließen.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 29.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der geänderten Fassung der Empfehlung des Bauausschusses (rot markiert):
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
Die Regelungen zur Höhenbeschränkungen von Wärmepumpen werden aus den Festsetzungen gestrichen.
- Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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