11.09.2025 - 4.4 Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 11.09.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anfrage:
Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf von den Kita-Beiräten vorgetragenen rechtlichen Einwänden gegen die neue Entgeltordnung und insbesondere zur Geschwisterermäßigung:
- Hat die Lübecker Verwaltung bislang eine Stellungnahme des Landesjugendamtes zur Auslegung von § 7 Abs. 1 KiTaG S-H hinsichtlich der
- Geschwisterermäßigung auf Verpflegungskosten sowie
- zu dem Punkt, dass für jede der 28 städtischen Kitas eine eigene Verpflegungskostenkalkulation zu erstellen sei,
eingeholt?
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass „Elternbeiträge“ im Sinne des § 7 Abs. 1 KiTaG auch Verpflegungskosten einschließen könnten? Es wird bei der Beantwortung der Frage darum gebeten, auf die von den KiTa-Beiräten für diesen Standpunkt vorgetragenen rechtlichen Argumente einzugehen.
- Welche rechtlichen Argumente führt die Verwaltung an, um die Geschwisterermäßigung auf die Betreuungsgebühren zu beschränken, wie es bisher erfolgt?
- Ist der Verwaltung bekannt, ob andere Kommunen in Schleswig-Holstein eine weitergehende Anwendung der Geschwisterermäßigung unter Einbeziehung der Verpflegungskosten vornehmen, und falls ja: wie viele?
- Wann ist mit einer rechtlichen Stellungnahme des Landesjugendamts zu rechnen und wann wird diese vollständig an die Ausschussmitglieder übermittelt?
