27.03.2025 - 8.41 Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.41
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 27.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
- Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 5 Abs. 2 b) und c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
- Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 5 Abs. 4 a) – f) werden zur Kenntnis genommen.
Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,9 kB
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2
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417,6 kB
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