18.11.2024 - 6.1.5 Antwort auf Anfrage von AM Lange (SPD & FW): Sa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.5
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 04.03.2024 unter TOP 6.2.10:
AM Lange bittet um einen aktuellen Sachstand bei der Erstellung des beauftragten Baustellenleitfadens. Auslöser sei die mangelnde Beschilderung zwischen Moltkebrücke und der Hoffnung.
Antwort:
Die Verkehrsführungen an Baustellen müssen gemäß den „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ (RSA21) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten 5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zwischen Straßenverkehr – Straßenbaustelle – ASR5.2) festgelegt werden.
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e. V. (RAD.SH) prüft derzeit, ob die Baustellenleitfäden aus Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen an das Land SH angepasst werden können. Die Verwaltung empfiehlt, die Einführung des landesweiten Leitfadens abzuwarten (vgl. Ausführungen zu Ziffer 7 des Berichts zum Bürgerschaftsauftrag zur Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck – VO/2023/12397).
