04.11.2024 - 3.4 Bebauungsplan 32.25.00 - Mühlenberg / Quellenwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
22. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 04.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß TOP 1 werden TOP 3.4, TOP 7.1 und TOP 7.2 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.4 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Der Vorsitzende fragt, ob sich mit der Beschlussvorlage der Verwaltung die Anträge unter TOP 7.1 und TOP 7.2 erledigt haben.
AM Lange zieht den Antrag unter TOP 7.2 zurück.
Herr Frings, der als Gast im Bauausschuss anwesend ist, erklärt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass er seinen Antrag unter TOP 7.1 ebenfalls zurückziehe.
Beschluss:
1. Für den im Stadtteil Travemünde zwischen der Straße Mühlenberg und dem Quellenweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 32.25.00 – Mühlenberg / Quellenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden, welche weitgehend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt ist.
In Teilbereichen wird die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine untergeordnete Zweite-Reihe-Bebauung geprüft.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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214,8 kB
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