14.02.2023 - 2.3 Antwort auf die Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Flasbarth erklärt, dass die Aufzählung in der Vorlage lückenhaft ist. Ihm fehlt der Zeitpunkt, ab wann die Planungen durch den Bürgermeister gestoppt wurden.
Herr Babendererde erklärt, dass der Bürgermeister die Planung im März 2022 nicht gestoppt hat. Vielmehr die festgestellten Schäden (wie z.B. Brandschutz, Lüftung, Trinkwasser, Klimaanlage usw.) haben zum Stopp geführt.
Frau Akyurt erklärt, dass ihre Akteneinsicht ergeben hat, dass der Bürgermeister diese gestoppt habe.
Es wird nochmals seitens der Verwaltung erklärt, dass am 5.9.22. ein Gespräch mit der Feuerwehr und der Bauordnung stattgefunden hat und man sich hierbei geeinigt habe, wie der Betrieb weitergeführt werden kann.
Herr Dr. Flasbarth erklärt, auch er habe Akteneinsicht genommen und dort war nur der Brandschutz benannt worden. Von weiteren Problemen z.B. Trinkwasser udgl. war nichts bezügl. einer Nutzungsuntersagung zu entnehmen.
Herr Gebert erklärt ebenfalls noch, dass seine Akteneinsicht ergeben hat, dass der Bürgermeister die Planungen am 15.6.2023 gestoppt hat.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Anfrage des AM Ramcke in der Sitzung des Bauausschusses am 19.12.2022 (VO/2022/11730):
Welche Gründe hat die Bauordnung bewogen, das seitens der Bauordnung genehmigte Brandschutzkonzept für das HGH zurückzuziehen oder zumindest in Teilen aufzuheben?
Für die Möglichkeit dieses Thema nachvollziehen zu können, hier die Aufforderung an die Verwaltung einmal einen chronologischen Verlauf aus Sicht der Bauordnung zum Thema HGH aufzuführen, ausgehend von dem genehmigten Brandschutzkonzept, dem dann folgenden Aufnahmestopp für neue Bewohnende, über die mögliche Nutzungsuntersagung inkl. Anhörung, bis zur geeinigten bzw. akzeptierten Fassung einer Anpassung des Brandschutzkonzepts.
Und zu welchem Zeitpunkt haben sich hier ggf. Änderungen in der Verantwortlichkeit der Fallbearbeitung in der Bauordnung ergeben?
