06.05.2021 - 4.1.1 Stand der Anhörung nach § 29 Abs. 1 KrWG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 06.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hinsen berichtet zum Thema Bauschutt aus Atomkraftwerken und dessen möglicher teilweisen Verbringung auf der Deponie Niemark. Große Neuigkeiten gebe es nicht außer der öffentlichen Informationsveranstaltung des Umweltministers Albrecht am letzten Dienstag, in der er die Position des Ministeriums noch einmal darlegte.
Neu sei dabei gewesen, dass die bislang angekündigte Menge nunmehr reduziert wurde. Lt. Anhörungsbogen belief sich die auf insgesamt ca. 12.000 t. Jetzt liegt diese insgesamt bei 2.000 t (bis 2022!), von denen dann nur 1.400 t auf Niemark entfallen würden. Herr Hinsen hat bereits früher öffentlich geäußert, dass diese Art von Zahlenspielen keine vertrauensbildende Maßnahme wäre. Der endgültige Zuweisungsbescheid ist bisher noch nicht in Lübeck eingegangen.
Die Begründung, warum die Deponie Niemark besonders für die Verbringung des Bauschutts in Augenschein genommen wurde, sei dass andere Deponien nicht genug Lagerreserven hätten. Eine Deponiemenge von 2.000 t könne jede Schleswig-Holsteiner Deponie aufnehmen. Das sei beim möglichen Einlegen eines Rechtsmittels mit zu überlegen.
Herr Dr. Lengen führt aus, dass Minister Albrecht natürlich ein Zahlenspiel führe; entscheidend sei halt die Menge pro Jahr. Erst daraus lasse sich die genaue Summe ableiten. In diesem Fall sei es jetzt für ein Jahr berechnet. Gemäß Herrn Lengens Rechnung käme es dann zu rd. 200 – 300 LKW-Lieferungen über ca. 200 Werktage.
Herr Hinsen weist darauf hin, dass er nicht sagen kann, wieweit die Anlieferung vom Minister Albrecht geplant sei. Die Tonnagen seien nicht genauer benannt, ebenso wenig die Tranchenlieferungen, sondern nur der Zeitraum. Das wird auch von Herrn Dr. Verwey bestätigt. Er weist darauf hin, dass die insgesamt angekündigte Menge damit nicht verschwinde, sondern nur auf später verschoben worden sei. Es müsse wirklich erst einmal der schriftliche Bescheid abgewartet werden.
Herr Zahn spricht an, dass bei der Fachzertifizierung der Deponien Harrislee ausgelassen worden sei und für Vertragspartner in Großenaspe Entsorgungsnotstand gemeldet worden sei. Herr Hinsen berichtet, dass laut des TÜV-Gutachtens, ein solcher Notstand nicht erwähnt sei. Großenaspe müsse in der Lage sein für eine Aufnahme. Generell wäre keine Deponie gehindert, ihre Kapazitäten zu erweitern. Auch in Schleswig-Holstein müsse man sich dem Umstand stellen, dass alle Deponien endlich seien – auch in Niemark. Es wäre schön, würde das Land auch das einmal diskutieren.
Herr Rehberg führt an, dass das Thema Entsorgungfachbetriebszertifizierung ein anderes Thema sei. Hier ginge es um die Qualifizierung nach TÜV-Strahlenschutzverordnung. Alle 7 Deponien wären geeignet. Im nächsten Schritt im weiteren Gutachten geht es zum Beispiel um weitere Fragen zum Sickerwasser. Dafür habe Kiel Harrislee erst einmal ausgespart (geringes Restmüllvolumen). Nach der jetzigen Mengenreduzierung seien aber alle Deponien wieder im Topf. Warum Harrislee ausgenommen wurde, bleibe unklar.
