16.11.2021 - 4.5 Verlängerung Stadtverordnung über den Anleinzwa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Vorlage liegt jetzt vor
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 3.320 - Ordnungsamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Müller fragt, warum das Gebiet Rehderbrücke-Mühlentorbrücke – Weg am Kanal stadtseitig vom Anleinzwang ausgenommen sei.
Antwort nach der Sitzung:
Der genannte Bereich ist eine in der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018 ausdrücklich genannte Grünanlage ("Grünanlage zwischen Rehderbrücke und Mühlentorbrücke").
Hunde dürfen dort bereits aufgrund der Günanlagensatzung (§ 4 Abs. 2 c) nur angeleint ausgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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