11.06.2020 - 9 Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
18. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Zahn berichtet von einem Gerücht aus einer nur ihm bekannten Quelle, lt. der das Land Schleswig-Holstein angewiesen habe, die Mülldeponie zu erweitern. Die Bauverwaltung solle bereits bzgl. Personal/Planung an dieser Erweiterung arbeiten. Werde dabei auch an AKW-Schutt gedacht?
Herr Dr. Verwey stellt klar, dass er davon noch nichts gehört habe. Es gebe seit langem schon die Überlegung zu einer langfristigen Deponieerweiterung (an welcher Stelle, in welcher Form, wie könnte man das genehmigt bekommen und welches Verfahren sei dazu notwendig). Dabei handele es sich um einen Prozess mit mehreren Jahren Vorlauf.
Mitarbeiter der EBL beschäftigen sich damit in internen Überlegungen.
Herr Hinsen betont, dass diese Überlegungen unabhängig von den Landesvorgaben zu freigemessenem Schutt seien.
Der Vorsitzende bezieht sich auf einen Antrag der Regierungskoalition, der beschlossen worden sei, nach dem die Gemeinden zur Aufnahme von Atommüll gedrängt werden sollen. Er fragt, ob eine solche Weisung zur Aufnahme vorliege. Herr Hinsen teilt mit, dass eine solche Weisung nicht vorliege. Er rechne jedoch mit einer. Die Lübecker Bürgerschaft habe sich bereits entsprechend deutlich dagegen geäußert. Die EBL fühlen sich an den Bürgerschaftsbeschluss gebunden. Das bestätigt Herr Dr. Verwey. Auch er rechnet mit einer Anweisung vom Land. Der Abbau von Kernkraftwerken habe bereits begonnen und das Material falle auf jeden Fall an.
Herr Dr. Verwey weist Herrn Zahn noch darauf hin, dass sich bzgl. der Deponie derzeit sehr intensiv mit einer Photovoltaikanlage beschäftig werde. Daran seien auch die Stadtwerke beteiligt. Das könne auch den Arbeitsaufwand in der Bauverwaltung ausgelöst haben.
Mehrwertsteuersenkung
Herr Rohlf spricht die anstehende Mehrwertsteuersenkung an und fragt, ob diese eine Belastung für die EBL sei.
Herr Dr. Verwey bezeichnet diese als Entlastung für die EBL, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt seien. Man könne derzeit 3 % auf Anschaffungen sparen.
Das habe man im Blick und versuche auch, das entsprechend zu nutzen, um u.a. bestehende lfd. Maßnahmen abzurechnen.
Der Vorsitzende schließt um 17.18 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Öffentlichkeit und alle nicht zur Teilnahme Berechtigten verlassen den Sitzungsraum.
Die Sitzung wird um 17.19 Uhr vom Vorsitzenden mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt..
