11.08.2020 - 3.8 Anfrage von AM Ulrich Krause (CDU): Verunreinig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Sitzung:
-
35. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
AM Krause teilt mit, dass eine Beantwortung bereits in der gestrigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses erfolgt sei, bittet jedoch um Erläuterung, wie Vorgesehen sei, gegen das Campieren am Grünstrand vorzugehen.
Herr Kirchhoff teilt hierzu mit, dass gemäß der Satzung über die Sicherheit und Ordnung an Strandgebieten das Campieren ausdrücklich verboten sei. Nach § 10 der Satzung sei ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Dieses könne jedoch nicht durch den Kurbetrieb Travemünde verhängt werden, sondern durch das Ordnungsamt oder die Polizei. Die Umsetzung werde derzeit geklärt.
Herr Bürgermeister Lindenau fügt ergänzend hinzu, dass am Wochenende der Abbau mehrerer Zelte erfolgt sie.
AM Krause bittet um Prüfung, ob es Sinn macht, den Grünstrand wieder dem Kurstrand zuzuordnen, damit dieser wieder abgabepflichtig wird und damit eine Zugangserschwernis besteht. Herr Bürgermeister Lindenau sagt eine Prüfung zu.
AM Fürter bittet um Mitteilung, in welcher Größenordnung Bußgelder in den letzten zwei Monaten für das Zelten an den Stränden in Travemünde festgesetzt wurden. Herr Senator Hinsen sagt zu, die Antwort für das Protokoll nachzureichen.
Ergänzung folgender Antwort zu Protokoll:
"Das Zelten außerhalb von Campingplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) dar. Der Bußgeldstelle Lübeck liegen zwei Anzeigen aus den letzten beiden Monaten vor."
