21.08.2018 - 4.4.2 Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.2
- Zusätze:
- Ergebnis Bauausschuss siehe Sitzung BauA vom 2. Juli 2018 TOP 5.3.1
- Datum:
- Di., 21.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 3.031 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 14.3 mit VO Nr. 6101 den nachstehend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig an den Bauausschuss und Ausschuss für Sicherheit und Ordnung überwiesen:
Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße
Der Bürgermeister wird aufgefordert, in den Straßen „Hochofenstraße“ und „Kücknitzer Hauptstraße“, sowie „Möllerung“ zwischen „Alter Kühlturm“ und „Hochofenstraße“ folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen:
- In den vorgenannten Bereichen ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t verboten, ausgenommen sind Lieferverkehre und der Linienverkehr des Stadtverkehrs.
- In den vorgenannten Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.
Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Verkehrszeichen vorzunehmen.
Herr Ohlow und Herr Schneider-Wendt verweisen auf die Beschlussfassung des Bauausschusses aus seiner Sitzung vom 02. Juli 2018 TOP 5.3.1.
Dort wurde der folgende Beschluss gefasst und der Bürgerschaft empfohlen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen:
„Der Bürgermeister wird aufgefordert im vorgenannten Bereich eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen, möglichst durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sollte dies rechtlich nicht zulässig sein, wird die Verwaltung weitere Vorschläge zu einer Verkehrsberuhigung machen.“
