17.12.2018 - 2.2 Bebauungsplan 04.36.14 - Erste Änderung des Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 17.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bebauungsplan 04.36.10 – Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße -, beschlossen als Satzung am 30.09.2004 und in Kraft getreten am 09.02.2005, soll in Teilen geändert werden. Hierzu wird der Änderungsbebauungsplan 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 – Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 entspricht dem Geltungsbereich des (Ursprungs-) Bebauungsplanes 04.36.10 (siehe Anlage 1).
Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 sollen, entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, künftig Betriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder wohnortnahe Grundversorgungsstandorte durch die Ansiedlung von Nahversorgern auf max. 1.600 m² im Bebauungsplan 04.32.00 zu vermeiden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 4) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sind gemäß § 2 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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832,1 kB
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2
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919,1 kB
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4
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