20.02.2018 - 1 Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tageso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
72. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Senator Hinsen aufgrund der zeitgleich stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen kann.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende gibt weiterhin bekannt, dass Herr Bürgermeister Saxe unter dem neuen TOP 3.5 eine Mitteilung zum Jahresabschluss 2016 machen wird.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.
Er teilt weiter mit, dass die Verwaltung um Behandlung eines Berichts betr. Straßenausbau-beiträge bittet. Für die Behandlung der Vorlage 2018/05785 ist eine Erweiterung der TO im
Wege der Dringlichkeit erforderlich.
Sofern der Hauptausschuss der Dringlichkeit zustimmt, wird die Vorlage neu unter TOP 4.6 in die TO aufgenommen.
Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit abstimmen.
Der Hauptausschuss ist einstimmig mit der
Erweiterung der Tagesordnung im Wege
der Dringlichkeit zur Behandlung der
VO 2018/05785 „Straßenausbau-
beiträge“ einverstanden.
Der Vorsitzende teilt außerdem mit, dass eine Austauschvorlage zu Punkt 13.7 vorgelegt wird. Die ursprüngliche Vorlage 2018/05762 betr. Schiedsgerichtsvereinbarung „Possehlbrücke“ wird gegen die um die „Anlage 2 – ergänzende Begründung“ ergänzte Vorlage 2018/05826 ausgetauscht.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.
Herr Krause schlägt vor, die Beratung zu TOP 3.2 und TOP 4.4 bis zur abschließenden Beratung im Bauausschuss zu vertagen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen.
Der Hauptausschuss ist einstimmig mit der
Vertagung der TOP 3.2 und TOP 4.4
einverstanden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen
erforderlich ist.
Er schlägt vor, über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei den als nichtöffentlich angemeldeten
TOP „en bloc“ abzustimmen.
