22.03.2018 - 5.3 BfL: Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Der Antrag wurde in der Sitzung am 22.02.2018 vertagt bis zur Vorlage der Verwaltungsvorlage.DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT EINSTIMMIG DIE GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 10.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 22.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der BfL-Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der BfL Fraktion
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung der TOP 5.3 und TOP 10.1 beschlossen.
Herr Niewöhner teilt mit, dass die BfL-Fraktion den Antrag zu TOP 5.3 zurückzieht.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Die Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage 2018/05751 zu TOP 10.1 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerschaftsbeschluss (VO/2017/05593) „Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standardgröße u. -ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern“ vom 30.11.2017 und 12.12.2017 wird wie folgt abgeändert:
- Die soziale Durchmischung in den Unterkünften wird im Interesse der geflüchteten Menschen als auch der Nachbarschaften weiterhin gewährleistet.
- Umzüge werden vorrangig innerhalb der Unterkunft realisiert, um das persönliche Umfeld weiterhin zu gewährleisten.
- Die Umsetzung erfolgt nicht ad hoc, sondern sukzessive. Es werden vor allem die durch Auszüge frei werdenden Räume genutzt.
- Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der bestehenden Unterkünfte, ggfs. auch durch Mietvertragsverlängerung.
- Erforderlichkeit von Lernzimmern, insbesondere im Schärenweg/Polarisweg, werden mit Blick auf die besondere Form der Unterbringung (Neustädter Häuschen) gesondert betrachtet.
- Die beschlossenen Raumrichtwerte werden bei der Belegung grundsätzlich berücksichtigt. Es können unter Berücksichtigung persönlicher Strukturen, der Herkunftsländer, Glaubensrichtungen, Krankheiten und familiären Strukturen der Geflüchteten sowie möglicher Familiennachzüge und besonderer räumlicher Strukturen etc., Ausnahmen erfolgen.
