18.07.2017 - 4.4.5 Lübeck auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.5
- Datum:
- Di., 18.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 3.031 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.11 mit VO Nr. 5068 den nachstehend
aufgeführten Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen" einstimmig
abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
überwiesen:
Lübeck auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune -Artensterben aufhalten, Insekten schützen
1. Lübeck verzichtet ab sofort auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie
Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Im Einzugsbereich von Gewässern wird ebenfalls auf Pestizideinsatz verzichtet, um einen Eintrag in die Gewässer zu vermeiden. Alternativ kommen nur die im Biolandbau zugelassenen und verwendeten Mittel zum Einsatz.
2. Private Dienstleistungsunternehmen und städtische Unternehmen und Beteiligungen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten oder diese besitzen, werden seitens der Verwaltung vertraglich zum Pestizidverzicht verpflichtet.
3. Die Stadt informiert öffentlich über den Verzicht auf Pestizide und hierzu
bestehender Alternativen. Auch Besitzerinnen und Besitzer von Privatgrundstücken und Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollen zum Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden motiviert werden. Im Generalpachtvertrag der Hansestadt mit den Kleingärtnern wird der Verzicht auf Pestizide zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgeschrieben.
Frau Hartmann teilt mit, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr weder auf „eigenen“ Flächen noch als Servicedienstleister für Dritte (Schulen, Kitas, usw.), Pestizide einsetze. Im Bereich Lübeck Port Authority würden ausschließlich im Hafenbahnbereich zwei Mal im Jahr Pestizide im direkten Gleisbereich (Schottergleisbett) eingesetzt, ausgenommen seien Durchlässe und befestigte Flächen. Ebenfalls würden Böschungen, die begutachtet werden müssen und von Riesenbärenklau bewachsen sind, mit einem Mittel, das speziell gegen Riesenbärenklau wirkt, behandelt.
Es sprechen die AM Otte, Dr. Lengen, Mählenhoff, Wind-Olßon, Dedow, Schubert und das Bürgerschaftsmitglied (BM) Mentz.
Herr Otte weist darauf hin, dass man sich dem Einsatz von Pestiziden, u.a. aufgrund eingeschleppter Insekten und Pflanzen, nicht grundsätzlich verschließen könne.
Frau Wind-Olßon schlägt vor, den Antrag unter der Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen:
„…und verwendeten Mittel zum Einsatz; in begründeten Ausnahmefällen kann von der Regelung zum Schutz der Bevölkerung abgesehen werden.“
