21.02.2017 - 4.4.3 Verbot von Streusalz Überweisung aus der Bürger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.3
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 3.031 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO Nr. 4502 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Bauausschuss (federführend) überwiesen:
Verbot von Streusalz
Die Stadt Lübeck weist alle Einzelhändler und Tankstellen darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist. Sie werden von der Stadt Lübeck aufgefordert, den Verkauf von Streusalz einzustellen. Parallel soll die Bevölkerung aufgeklärt werden, warum der Einsatz von Streusalz schädlich und deshalb für private Haushalte verboten ist.
Es sprechen die Ausschussmitglieder Dedow, Menorca und Wegner.
Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.
