19.07.2016 - 4.3.5 Baustelle am Godewindpark
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.5
- Zusätze:
- siehe USO 21.06.2016 TOP 9.5
- Datum:
- Di., 19.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Anfrage siehe Sitzung des Ausschusses vom 21.06.2016 TOP 9.5.
Herr Hinsen weist darauf hin, dass sich im akuten Beschwerdefall Anwohner zunächst direkt an die ausführende Baufirma bzw. den Projektträger wenden könnten. Hier sollten die Anwohner dann auch genau Auskunft erhalten, wie lange bestimmte Arbeiten, die beispielsweise besonders lärm- oder staubintensiv sind, andauern. Sollte auf diesem Wege keine Besserung erzielt werden und eine erhebliche Belastung anhalten, dann könnten sich die Betroffenen auch an die städtische Bauordnung oder das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S-H, Außenstelle Lübeck (LLUR) wenden. Des Weiteren könnte auch die Umweltpolizei [Ermittlungsdienst Umwelt- und Verbraucherschutz, angesiedelt beim Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz; Tel. (Zentrale): 04524-70770] oder die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden.
