19.01.2016 - 5.3.1 Anfrage Herr Zahn - Ausreisepflichtige Flüchtlinge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.1
- Zusätze:
- siehe USO 15.12.2015 TOP 9.1
- Datum:
- Di., 19.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Anfrage siehe Sitzung des Ausschusses vom 15.12.2015 TOP 9.1.
Herr Rocksien antwortet wie folgt:
„In Lübeck leben derzeit 72 vollziehbar ausreisepflichtige Personen die im Begriff sind, das
Bundesgebiet zu verlassen. Sie besitzen derzeit eine Grenzübertrittsbescheinigung zur
freiwilligen Ausreise. Mit ihnen wurden bereits Beratungsgespräche geführt und auf die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise hingewiesen. Auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mitteln über die Internationale Organisation für Migranten wurden sie hingewiesen. Sollte keine freiwillige Ausreise erfolgen, wird in diesen Fällen die unangekündigte Abschiebung erfolgen.
528 Personen sind Inhaber einer Duldung. Auch sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, können oder wollen das Bundesgebiet aber aufgrund von einzelfallbestimmten Umständen derzeit nicht verlassen. Ob eine Aufenthaltsbeendigung bei diesen Personen möglich ist, wann eine Ausreise/Abschiebung erfolgen kann und unter welchen Umständen (ggf. Begleitung durch einen Arzt) wird einzelfallbezogen geprüft. Auch dieser Personenkreis erhält zunächst Beratungsgespräche zur Möglichkeit der freiwilligen Ausreise.
1185 Personen sind derzeit im laufenden Asylverfahren und Inhaber einer Aufenthaltsgestattung. Bei Ihnen entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet, bzw. bei Klageerhebung das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Die Ausländerbehörde ist an die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden und vollzieht ggf. die Ausreisepflicht. Auch diese Personen erhalten aber zunächst die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise.
Nach hiesigen Erfahrungen und Einschätzungen unterteilt sich diese Gruppe wie folgt:
Können mit einem Aufenthalt rechnen:
594 Personen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea und Somalia
Es besteht eine geringe Chance der Anerkennung des Asylbegehrens:
224 Personen aus dem Iran, Jemen, Russische Föderation, Pakistan, Aserbaidschan
Diese Asylverfahren werden vermutlich negativ ausgehen:
367 Personen aus Albanien, Armenien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien etc.
Zusätzlich gibt es derzeit geschätzt 500-1000 Personen, die lediglich im Besitz einer
sogenannten BüMa (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) sind. Dieser
Personenkreis wurde Lübeck zwar schon zugewiesen, befindet sich aber noch nicht im
Asylverfahren. Wann eine Anhörung zum Asylbegehren stattfindet, wann eine
Aufenthaltsgestattung ausgestellt wird und wann das Asylverfahren beendet sein wird, ist
derzeit nicht abschätzbar.
In der 2. KW hat es zwei erfolgreiche unangekündigte Rückführungen nach dem Dubliner
Übereinkommen von insgesamt 6 Personen gegeben. Dabei handelte es sich um
Rückführungen nach Polen (russische Familie) und nach Dänemark (armenische Familie).“
Verständnisfragen der Herren Martens, Rathcke, Zahn und Wegner sowie der Damen Metzner und Rüther beantworten die Herren Rocksien und Möller.
Herr Dr. Tetzlaff-Gahrmann möchte gern wissen, welche Untersuchungen der Gesundheitscheck bei ausreisepflichtigen Flüchtlingen beinhalte. Die Antwort wird nachgereicht.
