08.11.2016 - 3.3.1 Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.1
- Sitzung:
-
53. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 08.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu der Frage, ob es möglich sei, den Erbbauzins durch Beschluss der Bürgerschaft von 4% auf 2% zu senken, sprechen, zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen, Herr Lüttke, der Vorsitzende, Herr Rathcke, Herr Strätz, Herr Senator Schindler und Herr Lötsch.
Im Rahmen der Diskussion werden weitere Punkte wie folgt angesprochen:
- Notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht bei Reduzierung des Erbbauzinses
- Regeln der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
- Kaufpreisgestaltung (aktuelle Bodenrichtwerte zzgl. 10% Aufschlag)
- Notwendigkeit eines Aufschlags auf den Kaufpreis, damit Verkauf an den bisherigen Erbpachtnehmer ohne Ausschreibung durchgeführt werden kann. Mit dem Aufschlag solle sichergestellt werden, dass ein annähernd realistischer Marktpreis erzielt werde.
- Sicherstellung, dass die künftigen Anpassungen der Erbbauzinsen die Erbbauberechtigten nicht finanziell überbelasten.
