ALLRIS - Auszug

28.04.2016 - 5.26 GAL - Frauenschwimmen in den städtischen Schwim...

Beschluss:
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Beschluss:

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen, dass in den städtischen Schwimmbädern in allen Lübecker Stadtteilen Frauenschwimmzeiten eingeführt werden, die folgende Qualitätsmerkmale beinhalten:

Die zusammenhängende Badezeit, die ausschließlich von Frauen genutzt werden kann,

muss mindestens 4 Stunden betragen, dabei sollt es eine Vormittagsbadezeit geben ebenso wie eine Badezeit in den Abendstunden.

Das Schwimmpersonal muss in dieser Zeit weiblich sein.

 

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