02.06.2015 - 8.2 Quote für sozialen Wohnungsbau einführen Überwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Zurückgestellt am 05.05.2015.
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Bauausschuss und an den Ausschuss für Soziales überwiesen.
Im Bauausschuss erfolgte eine Beratung in der Sitzung am 16.03.2015. Dieser empfiehlt mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.05.2015 wurde die Angelegenheit vertagt.
Der interfraktionelle Antrag wird diskutiert. Es erfolgen Wortbeiträge von Frau Menorca, Frau Akyurt, Herrn Klinkel und Frau Jansen.
Frau Jansen und Frau Akyurt stellen insbesondere den Bedarf für den sozialen Wohnungsbau in der Hansestadt Lübeck heraus. Herr Schindler führt aus, in welchem Umfang bereits geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und auch noch geplant ist.
Frau Harnack ergänzt, dass die Empfehlung des Bauausschusses am 16.03.2015, den Antrag abzulehnen, auch im Hinblick auf die Beschlusslage zu "Lübeck 2030" erfolgte. Danach sind im Geschosswohnungsbau vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.
Antrag:
Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,
1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen,
30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau
festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer
Wohnungsbau bei 30% Mietwohnungsanteil beschlossen.
2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für
Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten möglich ist.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche
Regelungen haben.
Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.
