Herr Klüssendorf teilt mit, dass zur Niederschrift Nr. 13 des Jugendhilfeausschusses keine schriftlichen Einwendungen eingegangen sind. Er fragt, ob mündliche Einwendungen vorgebracht werden. Die ist nicht der Fall.
Beschluss:
Die Niederschrift des 13. Jugendhilfeausschusses ist damit festgestellt.