14.07.2015 - 5.2 Strategische Entwicklung der Abfallwirtschaft i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
33. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
- Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als Handlungsleitfaden.
- Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten.
- Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.
Der Vorsitzende weist auf die Ergebnisse aus dem Werksausschuss hin. Herr Reinhardt beantragt eine Abstimmung in der Fassung des Werkausschusses.
1. Die Ausarbeitung „Strategische Planung Abfallwirtschaft für die Entsorgungsbetriebe
Lübeck“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden beauftragt, die Abfallwirtschaft der
Hansestadt Lübeck im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Ziele der Hansestadt
Lübeck weiter zu entwickeln. Dabei sind die Ziele, wie sie in der Ausarbeitung auf Seite 7
des Gutachtens definiert sind, zu Grunde zu legen. Die Ausarbeitung dient den EBL als
Handlungsleitfaden.
3. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind bis zur Entscheidungsreife weiter zu
verfolgen. Darüber ist im Werkausschuss zu berichten. Dabei ist auch über anstehende
Ausschreibungen, die die Wertgrenze der Betriebssatzung erreichen, zu informieren.
4. Vor einer Umsetzung einzelner Maßnahmen sind in den gemäß Betriebssatzung
zuständigen Gremien entsprechende einzelne Beschlüsse herbei zu führen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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