24.03.2015 - 5.6 Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
27. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Das Konzept „Lübeck 2030“ wird als Grundlage für die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung und die daraus folgende städtische Bauleitplanung sowie für die Fortschreibung des Gesamtlandschaftsplanes beschlossen. Dies beinhaltet:
- Die Suchräume für Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kategorien 1 und 2 werden von weiteren konkurrierenden Nutzungen freigehalten. Bestehende Nutzungskonkurrenzen werden langfristig abgebaut.
- Die in der Kategorie 3 vorgesehenen Suchräume werden langfristig nicht als Siedlungsflächen, sondern als Freiraum entwickelt.
- Die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erfolgt nach Prinzipien der Nachhaltigkeit. Maßnahmen der Innenentwicklung sollen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen auf das notwendige Maß begrenzen.
- Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1989/90 wird fortgeschrieben.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.3.2015 folgende Empfehlung abgegeben:
Im Beschlussvorschlag wird
In Punkt 1 der Absatz „b.“ ersetzt durch:
„Im Geschosswohnungsbau sind vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.“
ein Absatz „d.“ eingefügt:
„Angesichts des Umstands, dass bereits heute knapp 40 % des Lübecker Stadt-gebiets als Natur- und Landschafts-schutzgebiete unterschiedlicher Qualität ausgewiesen sind, wird derzeit keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutz-gebiete gesehen. Neue naturschutz-rechtlich geschützte Gebiete (Freiräume) sind nur noch dann auszuweisen, wenn hierfür an anderer Stelle geringwertigere Schutzgebiete und Freiflächen aufge-hoben und als Kompensationsflächen für
Wohnen und Gewerbe freigegeben
werden.“
ein Absatz „e.“ eingefügt:
„Die durch die Bürgerschaftsbeschlüsse VO/2015/02327 und VO/2015/02373 beauftragten B-Pläne sind umzusetzen. Das Konzept „Lübeck 2030“ wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.“
Nach 2. eingefügt:
3. „In Suchräumen im Bereich von Klein-gärten dürfen Maßnahmen nur dann entwickelt werden, wenn über deren Umfang und den dazugehörigen zeitlichen Planungshorizont mit den jeweiligen Kleingärtnern Einvernehmen erzielt wurde.“
In der Begründung wird auf Seite 3 im
7. Absatz
„Die Konfliktfläche W11 (Vorwerker Friedhof), W20 (Teutendorfer Siedlung) und“ GESTRICHEN und durch
„Die Konfliktfläche“ ersetzt.
In der Anlage 3 werden die Gebiete:
W9 „Erweiterung Hagenkoppel“,
W20 „ Neue Teutendorfer Siedlung
(westlicher Teil)“,
W11 „Howingsbrook“,
G3 „Verkehrsübungsplatz“;
G14 „Erweiterung Roggenhorst“
nach Kategorie 1 gehoben.
G6 „Schanzenbergweg“
nach Kategorie 2 gehoben.
Das ehemalige Travag Gelände in der
Schlutuper Straße als W22 „Travag
Gelände“
in die Kategorie 1 aufgenommen.
G10 „Moisling“ soll als Mischgebiet
ausgewiesen werden.
Wird die Kategorie 3 – Wohnbauflächen
gestrichen.
Wird die Kategorie 3 – Gewerbeflächen
gestrichen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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183,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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