24.09.2015 - 5.15 Interfraktionell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINK...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- überwiesen
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 5.15 und 5.28.1 beschlossen
Anmerkung zum Protokoll:
Im Verlauf der Beratung zu TOP 5.15 und Top 5.28.1 wurden ebenfalls TOP 5.28 und TOP 5.28.2 zur Beratung aufgerufen.
Hierzu sprechen BM Mentz und BM Lüttke. BM Zander schlägt die Überweisung der Vorlagen VO/2015/3037 und VO/2015/2992 in den Ausschuss für Soziales vor. Ebenso solle eine Beratung des zweiten Absatzes des Antrags unter VO/2015/03013 im Ausschuss erfolgen.
Es sprechen BM Böhm und Bürgermeister Saxe.
BM Zander bittet um Einberufung des Ältestenrates.
Es erfolgt die Einberufung des Ältestenrats
In der Zeit von 19.58 bis 20:06 tagt der Ältestenrat.
Die Vorsitzende bittet die Anwesenden um eine sachliche Diskussion, wie es im Ältestenrat beschlossen wurde.
Es sprechen BM Fürter, BM Dedow.
BM Dedow zieht den Antrag unter TOP 5.28 (VO/2015/02992) zurück.
BM Zander zieht den Antrag unter TOP 5.28.2 (VO/2015/03038) zurück.
BM Lindenau beantragt, die übrigen Anträge in den Ausschuss für Soziales zu überweisen.
Die Vorsitzende lässt über die Überweisung der Anträge in den Ausschuss für Soziales abstimmen.
Beschluss:
Der Bürgermeister möge kurzfristig prüfen, ob Gebäude, die seit mehr als sechs Monaten leer und nicht zur Vermietung oder zum Verkauf stehen auch ohne Bereitschaft der EigentümerInnen herangezogen werden können, um sie für einen begrenzten Zeitraum für die sichere und angemessene Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.
Wenn die Prüfung ergibt, dass dies möglich ist, soll es vom Bürgermeister unverzüglich umgesetzt werden.
Sollten die Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose in Lübeck nicht ausreichen, ist entsprechend zu verfahren.
