26.03.2015 - 5.12 kommunaler Datenschutz in Lübeck
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht über den aktuellen Stand des kommunalen Datenschutzes in Lübeck zu verfassen.
Hierbei sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:
- Finden regelmäßig Datenschutzbelehrungen für die Mitarbeiter statt?
- Wie erfolgt diese Belehrung (durch Vortrag, durch Handzettel, per Email o.ä.)?
- Ist neben dem Bürgermeister jemand mit der Überprüfung des Datenschutzes beauftragt?
- Warum hat Lübeck keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten(bDSB)?
- Wäre ein bDSB zusammen mit Nachbarkreisen (bspw. Stormarn und
Ostholstein) möglich?
- Sind Verstöße gegen Datenschutz bekannt geworden?
- Welche Meldungen sind in den letzten drei Jahren nach § 7 Abs. 3 LDSG an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz(ULD)gerichtet worden?
- Wie erfolgt das Datenschutzmanagement konkret (Verfahren von Dokumentation, Test und Freigabe neuer Verfahren)?
