01.04.2014 - 6.2 Soziale Stadt Moisling-mündlicher Bericht Herr ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 01.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Selk nimmt Bezug auf die Anfrage des Ausschusses bezüglich einer regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ in Moisling und stellt den aktuellen Sachstand dar:
- Die „Soziale Stadt“ ist ein Städtebauförderungsprogramm, das von Bund und Ländern getragen wird. Verfahren, Inhalte und Förderwesen sind grundlegend im BauGB und den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein definiert.
- Durch die integrierte und umfassende Ausrichtung des Förderungsprogramms werden in der Umsetzung – aufbauend auf investiven Maßnahmen – ergänzende Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Integration angestoßen und realisiert. Aus diesem Grund wird der Prozess – wie auch schon bei der Programmumsetzung in Buntekuh – durch eine verwaltungsinterne, fachbereichsübergreifende Lenkungsgruppe begleitet und koordiniert. In der Lenkungsgruppe wirken unter der Federführung des FB 5 die Fachbereiche 2,3 und 4 sowie das Frauenbüro mit.
- Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach BauGB werden seit März 2013 in Moisling durchgeführt. Über die Inhalte und Beteiligungsformate der VU wurde der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2013 bereits informiert.
- Die VU stehen vor dem Abschluss. Die verwaltungsinterne Abstimmung ist weitgehend erfolgt, aktuell befindet sich der FB 5 in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.
- Nach der inhaltlichen Abstimmung sind eine öffentliche Abschlussveranstaltung zu den VU im Stadtteil sowie ein Informationstermin mit Stadtteilrundgang für die bau-, sozial- und jugendpolitischen SprecherInnen der Fraktionen vorgesehen. Der VU-Bericht wird abschließend den zu beteiligenden politischen Ausschüssen vorgelegt.
- Der im Januar 2014 durch die Bürgerschaft beschlossene Antrag auf Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2014 wurde fristgerecht beim Fördermittelgeber eingereicht.
- Eine Beschlussvorlage für einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel für die Programmjahre 2015 und folgende wird – auf Basis einer abgestimmten und beschlossenen VU – den Ausschüssen und der Bürgerschaft voraussichtlich im Herbst/Winter 2014 vorgelegt.
Abschließend beantwortet Herr Selk eine Frage von Frau Menorca.
Der Vorsitzende dankt Herrn Selk für seine Ausführungen.
