19.05.2014 - 2.1 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 19.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stüttgen möchte wissen, ob die Hansestadt Lübeck der im Vertrag zugesagten Verlängerungsoption der Nutzung für weitere 10 Jahre, nach Ablauf der ersten 20 Jahre zustimmen müsse.
Herr Schröder erläutert, dass es eine grundsätzliche Regelung sei, dass der Nutzer diese Option wahrnehmen könne. Einzelfragen seien hier aber noch verhandelbar.
Herr Schröder sagt zu, die Aussagen der vertraglichen Regelungen ggf. in der nächsten Bauausschusssitzung im nicht-öffentlichen Teil nachzureichen.
Herr Stüttgen möchte weiterhin wissen, ob hier rund um die Uhr gearbeitet werde.
Herr Schröder bestätigt einen 3-Schichten-Betrieb.
Herr Quirder gibt den Hinweis, dass dieser Vertrag bereits 2004 geschlossen sei und man ihn daher nicht mehr ändern könne.
Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 14 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.
Beschluss:
Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (Bauantrag Reg.-Nr.: 576/2014, eingegangen am 25.03.2014) um eine Lagerhalle (zusätzlich zum 2013 genehmigten zweiten Bauabschnitt) und die beantragte Lageverschiebung/-drehung der bereits genehmigten Containeranlage für Büro- und Sozialräume, beides Vorhaben auf dem südlichen Teil des Grundstücks Einsiedelstraße 6, wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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