15.09.2014 - 2.1 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 15.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stüttgen möchte wissen, ob die Straßenverkehrsordnung hier nicht gelte, solange die Straße nicht gewidmet sei.
Herr Dr. Klotz erwähnt, dass jede öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz gewidmet werden müsse. Die Straßenverkehrsordnung gelte selbstverständlich immer dort, wo öffentlicher Verkehr stattfinde.
Herr Stüttgen möchte weiterhin wissen, ob dies rechtliche Folgen habe, was Herr Dr. Klotz mit dem Hinweis auf Erhebung möglicher Beiträge beantwortet.
Frau Friedrichsen möchte wissen, über welches Gebiet sich die hier angesprochene Gemarkung Schlutup ausdehne, was Herr Dr. Klotz versprach nachzureichen (siehe Anlage).
Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
501,9 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
303,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
